
Berlin übernimmt: Christian Hochgrebe leitet ab Juli 2026 den Verwaltungsrat der GGL

Am 1. Juli 2026 hat Christian Hochgrebe, Staatssekretär für Inneres des Landes Berlin, den Vorsitz im Verwaltungsrat der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) übernommen. Er folgt damit auf Sandro Kirchner aus Bayern, wobei der jährliche Wechsel turnusmäßig erfolgt und die Behörde gleichzeitig auf die erste umfassende gesetzliche Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags von 2021 vorbereitet.
Der turnusmäßige Wechsel im Verwaltungsrat
Hochgrebe übernimmt die Leitung in einer Phase, in der die GGL ihre Strukturen festigt und auf zentrale Prüfungen hinarbeitet. Der Wechsel erfolgt nach festgelegten Regeln der Länderkooperation, wobei jeder Bundesstaat in festgelegter Reihenfolge den Vorsitz stellt. Beobachter verweisen darauf, dass diese Rotation die gemeinsame Verantwortung der Länder für den regulierten Glücksspielmarkt unterstreicht und Kontinuität bei gleichzeitiger regionaler Einbindung sicherstellt.
Vorbereitung auf die erste Evaluierung des GlüStV 2021
Die GGL bereitet sich unter Hochgrebe auf die erste gesetzlich vorgeschriebene Bewertung des Interstate Treaty on Gambling vor, der 2021 in Kraft trat und die zentrale Regulierungsbehörde schuf. Diese Evaluierung untersucht die Wirksamkeit der Maßnahmen in vier Kernbereichen: Prävention von Glücksspielsucht, Kanalisierung in den legalen Markt, Bekämpfung illegalen Glücksspiels sowie Spielerschutz. Daten aus den ersten Betriebsjahren der Behörde fließen in die Analyse ein, während Vertreter der Länder die Ergebnisse für mögliche Anpassungen des Vertrags nutzen wollen.
Experten haben bereits vorab darauf hingewiesen, dass die Überprüfung auch technische und organisatorische Aspekte der GGL einbezieht, darunter Lizenzvergaben und Überwachungsmechanismen. Die Behörde sammelt derzeit Berichte aus den Ländern, um eine fundierte Grundlage für die Bewertung zu schaffen.

Zentrale Ziele des GlüStV 2021 im Fokus
Der Vertrag von 2021 legte die Grundlage für eine bundesweite Koordination des Glücksspielmarktes. Zu den dokumentierten Zielen gehören die Reduzierung von Suchtrisiken durch verpflichtende Schutzmechanismen, die Lenkung von Spielern in regulierte Angebote sowie die konsequente Verfolgung nicht lizenzierter Anbieter. Die anstehende Evaluierung soll messen, inwieweit diese Ziele erreicht wurden, und liefert Daten für künftige Entscheidungen der Länder.
Vertreter der GGL haben in offiziellen Mitteilungen betont, dass die Behörde während der Vorbereitungsphase den Austausch mit Wissenschaft und Praxis intensiviert. Studien und Erhebungen aus dem Bereich der Suchtforschung fließen ebenso ein wie Rückmeldungen von Spielerschutzorganisationen.
Ausblick auf die kommenden Monate
In den nächsten Monaten wird Hochgrebe den Verwaltungsrat bei der Koordination der Evaluierungsarbeiten leiten. Die Ergebnisse der Prüfung werden voraussichtlich Ende 2026 oder Anfang 2027 vorliegen und als Basis für mögliche Nachbesserungen am Vertrag dienen. Die Länder haben bereits angekündigt, die Erkenntnisse in ihre jeweiligen Glücksspielgesetze einfließen zu lassen.
Fazit
Der Wechsel an der Spitze der GGL markiert einen weiteren Schritt in der Konsolidierung der bundesweiten Glücksspielregulierung. Mit der bevorstehenden Evaluierung des GlüStV 2021 erhält die Behörde unter Hochgrebe die Gelegenheit, die bisherigen Entwicklungen systematisch zu bewerten und Empfehlungen für die Zukunft abzuleiten. Die turnusmäßige Rotation sichert dabei die gleichberechtigte Beteiligung aller Länder an der Aufsicht.